In der Gruppe derjenigen, denen die Sozialhilfe bis zum Monatsende reicht, sind überproportional viele Frauen (76,3 %; Gesamtdurchschnitt 63,9 %). Die Vermutung, daß Frauen eher mit der Sozialhilfe auskommen, weil sie besser wirtschaften können, bestätigt sich trotzdem nicht. Denn die alleinstehenden Frauen kommen im Schnitt 19,1 Tage mit der der Sozialhilfe aus, während es die Männer auf 19,4 Tage bringen.
Der Anteil von Alleinerziehenden
bzw. Alleinstehenden an der Gruppe derer, die mit der SH auskommen, entspricht
ungefähr ihrem Anteil an allen befragten SozialhilfeempfängerInnen-Haushalten.
Der Frauenanteil der Finanzkünstlerhaushalte
ist vor allem so hoch, weil Alleinerziehende mit zwei Kindern unter sieben
Jahren überproportional vertreten sind. Sechs Alleinerziehende haben
zwei Kinder unter sieben Jahren. Nur eine Alleinerziehende hat ein Kind
unter sieben Jahren.
Bei immerhin 35% aller befragten
Alleinerziehenden mit zwei Kindern unter sieben Jahren reicht die Sozialhilfe
bis zum Monatsende.Von den 23 Haushalten, in denen Kinder über zwölf
Jahren leben, reicht keinem einzigen die Sozialhilfe.
Beispiele:
Die Sozialhilfe reicht "mit zwei
Säuglingen wohl oder übel bis zum Ende des Monats. Jedoch muß
ich die Kosten für die Kinder vom Munde absparen-im wahrsten Sinne."
(Befragte Nr.66)
"Ich rechne aus, was ich täglich
ausgeben kann. Mehr wird nicht verbraucht." (Befragte Nr. 60)
"Ich teile das Geld gleich wochenweise
ein, damit am Ende auch noch etwas übrig ist." (Befragte Nr. 31)
Für Alleinerziehende mit Kleinkindern ist es schwieriger zu Nebeneinnahmen zu kommen, so daß sie eher gezwungen sind, mit der Sozailhilfe auszukommen. Von sechs Alleinerziehenden mit Kleinkindern, die darüber Angaben machten, hatte nur eine illegale Nebeneinnahmen, nämlich regelmäßige Geldzahlungen der Eltern (das entspricht 16,6 % Anteil von SHE mit illegelen Nebeneinnahmen im Verhältnis zu 25 % in der gesamten Gruppe 3).
Andererseits haben sie ein höheres Ausmaß an legalen Nebeneinnahmen (alle haben einen Mehrbedarfzuschlag und zwei beziehen Erziehungsgeld). Es ist also in erster Linie die durch besondere Lebensverhätnisse erzwungene Notwendigkeit, durhc Verzicht auszukommen, die den höheren Frauenanteil hervorruft.
Im Allgemeinen kann man sagen, daß
bei Alleinstehenden die Sozialhilfe weniger reicht als bei Alleinerziehenden.
Sie haben weniger Reserven in Form von Mehrbedarfszuschlägen, höherem
Kleidergeld, Erziehungsgeld usw., mit denen Alleinerziehende Defizite ausgleichen
können. Sie sind von daher auch verhältnismäßig häufiger
auf illegale Nebeneinnahmen angewiesen. Von den 8 Alleinstehnden, die mit
der Sozialhilfe auskommen, haben 3 Nebeneinnahmen d.h. 37,5 %.
Insgesamt kamen 8,4 % der Alleinstehenden
unserer Untersuchung bis zum Monatsende aus, dagegen 10,4 % der Alleinerziehenden.
Von den Ehepaaren bzw. eheänlichen
Gemeinschaften schaffte nur jeder siebzehnte dieses Kunststück (5,7
%).
Höheres Alter?
Die drei alleinstehenden Männer,
die mit der Sozialhilfe bis zum Monatsende auskommen, sind im Durchschnitt
44 Jahre alt, die fünf alleinstehenden Frauen im Durchschnitt 50 Jahre,
alle zusammen 48 Jahre im Durchschnitt. Das Durchschnittsalter aller Alleinstehenden
in der Untersuchung beträgt dagegen nur 35 Jahre.
Höheres Alter scheint eine
günstige Bedingung zu sein, um mit der Sozialhilfe auszukommen. Das
findet aber in den Ergebnissen keine Bestätigung. Die SHE, die über
40 Jahre alt sind, kommen 19 Tage mit der SH aus. Die über 55-jährigen
schaffen es 19,2 Tage. Aber die unter 40-jährigen schaffen es sagenhafte
19,7 Tage.
Trotzdem ist die Wahrscheinlichkeit, daß ältere Menschen bis zum Monatsende auskommen, erheblich größer. Von den unter 30-jährigen schaffte es nur jeder 20.te, bis zum Monatsende auszukommen (4,8 %). Von denen, die zwischen 31 und 40 Jahre alt sind ,jeder achte bis neunte (11,9 %). Aber von den über 40-jährigen jeder sechste (17.6%)
Man kann davon ausgehen, daß
ältere Menschen eher als Jüngere Bedürfnisstrukturen haben,
die vergangenen Zeiträumen angehören. Sie sind im Durchschnitt
bescheidender. Wer nach dem Krieg großgeworden ist, kann sich tendenziell
leichter einschränken als als junge Leute. Sozialhilfe "muß
reichen", sagt eine 47-jährige alleinstehende Frau. (Befragte Nr.
62). Warum muß sie eigentlich reichen ?
Die jüngste Alleinstehende,
die mit der Sozialhilfe auskommt, ist 33 Jahre alt. Sie erklärt::"
Dardurch, daß ich mich total einschränke, muß ich keine
Scculden machen." (Befragte Nr. 158). Jüngere Leute verschulden sich
leichter als ältere, weil ihnen "totale Einschränkung" schwerer
fällt als älteren. Sie sehen schwerer ein, daß es "reichen
muß". Allerdings ist das nur einen Tendenz.
Sozialhilfe reicht nur mit extremen
Verzicht
Allgemein kann man sagen, daß
die subjektive Fähigkeit, Entbehrungen ertragen zu können sowie
objekte Zwänge, sie ohne andere Auswege auf sich zu nehmen, zu müssen,
die Triebkraft derer ist, die mit der Sozialhilfe bis zum Ende des Monats
auskommen. Wobei natürlich der objektive Zwang die subjektive Fähigkeit
zu Entbehrungen fördert.
Nur ein einziger Sozialhilfeempfänger schafft es, ohne illegale Nebeneinnahmen und fast ohne jede die offizielle Sozialhilfe übersteigende Ausgabe mit der Sozialhilfe bis zum Monatsende auszukommen. Er lebt völlig zurückgezogen ("Kontakt zur Außenwelt" fehlt ihm am meisten). Er raucht nicht, hat kein Telefon, hat keinerlei Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel, Sport und Kultur. Er leistet sich nur ein einziges Vergnügen, nämlich, 5 DM im Jahr ( ! ) für Kneipenbesuche auszugeben ( ein 38-jähriger arbeitsloser Behindeter- Nr. 38).
Ein anderes, ihm völlig ebenbürtiges
Verzichtsgenie hat zwar geringfügige Abzüge in Höhe von
46,- DM im Monat, weil er ein Telefon besitzt und Kaffee trinkt, aber er
gleicht sie durch Verzichtsleistungen an anderer Stelle wieder aus.
Seine Stromkosten gibt er mit 10,-
DM monatlich plus 15,- DM für den Stromzähler an. Er benutzt
keine öffentlichen Verkehrsmittel, besucht keine Kneipen, hat keine
Schulden usw.."Da ich aber schon immer ein Finanzkünstler war, komme
ich den ganzen langen Monat mit dem kärglichen Geld zurecht - gilt
aber nur für mich und läßt keine Generalisierung zu." (Befragter
Nr. 150) Er hat nicht ganz recht, denn außer ihm gibt es unfaßbarerweise
vereinzelt ähnliche Finanzkünstler.
Die Analyse der Abzüge beweist,
daß es nahezu unmöglich ist, sich im Rahmen der von der Sozialhilfe
gesteckten Bedürfnisstruktur zu halten. Die Bedingungen, unter denen
es Menschen schaffen, mit der Sozialhilfe auszukommen, sind völlig
untypisch. Selbst die Entbehrungsspezialisten sind nicht in der Lage, völlig
ohne illegale Nebeneinnahmen auszukommen. Sie kommen zwar mit der offiziellen
Sozialhilfe aus. Aber jeder Vierte bessert sein kärgliches Dasein
noch mit illegalen Nebeneinnahmen auf.
Möglicherweise spielt noch
eine Rolle, daß in jedem vierten Haushalt, der mit der Sozialhilfe
auskommt, Nicht-SozialhilfeempfängerInnen leben. Unter Umständen
trägt das zu zusätzlichen Einnahmen bei, die in die Lebensführung
einfließen, aber nicht angegeben werden. Ingesamt leben nur in jedem
zwölften Haushalt Nicht-SozialhilfeempfängerInnen