Über den Monat am Ende des Geldes

Hier finden Sie eine Leseprobe aus dem Untersuchungsbericht von Prof. Rainer Roth, die die Frage beantwortetet:" Wer kann mit der offiziellen Sozialhilfe überhaupt bis zum Monatsende auskommen?" (Seite 106-109)


Frauen?

In der Gruppe derjenigen, denen die Sozialhilfe bis zum Monatsende reicht, sind überproportional viele Frauen (76,3 %; Gesamtdurchschnitt 63,9 %). Die Vermutung, daß Frauen eher mit der Sozialhilfe auskommen, weil sie besser wirtschaften können, bestätigt sich trotzdem nicht. Denn die alleinstehenden Frauen kommen im Schnitt 19,1 Tage mit der der Sozialhilfe aus, während es die Männer auf 19,4 Tage bringen.

Der Anteil von Alleinerziehenden bzw. Alleinstehenden an der Gruppe derer, die mit der SH auskommen, entspricht ungefähr ihrem Anteil an allen befragten SozialhilfeempfängerInnen-Haushalten. 
Der Frauenanteil der Finanzkünstlerhaushalte ist vor allem so hoch, weil Alleinerziehende mit zwei Kindern unter sieben Jahren überproportional vertreten sind. Sechs Alleinerziehende haben zwei Kinder unter sieben Jahren. Nur eine Alleinerziehende hat ein Kind unter sieben Jahren.
Bei immerhin 35% aller befragten Alleinerziehenden mit zwei Kindern unter sieben Jahren reicht die Sozialhilfe bis zum Monatsende.Von den 23 Haushalten, in denen Kinder über zwölf Jahren leben, reicht keinem einzigen die Sozialhilfe.

Beispiele:
Die Sozialhilfe reicht "mit zwei Säuglingen wohl oder übel bis zum Ende des Monats. Jedoch muß ich die Kosten für die Kinder vom Munde absparen-im wahrsten Sinne." (Befragte Nr.66)
"Ich rechne aus, was ich täglich ausgeben kann. Mehr wird nicht verbraucht." (Befragte Nr. 60)
"Ich teile das Geld gleich wochenweise ein, damit am Ende auch noch etwas übrig ist." (Befragte Nr. 31)

Für Alleinerziehende mit Kleinkindern ist es schwieriger zu Nebeneinnahmen zu kommen, so daß sie eher gezwungen sind, mit der Sozailhilfe auszukommen. Von sechs Alleinerziehenden mit Kleinkindern, die darüber Angaben machten, hatte nur eine illegale Nebeneinnahmen, nämlich regelmäßige Geldzahlungen der Eltern (das entspricht 16,6 % Anteil von SHE mit illegelen Nebeneinnahmen im Verhältnis zu 25 % in der gesamten Gruppe 3).

Andererseits haben sie ein höheres Ausmaß an legalen Nebeneinnahmen (alle haben einen Mehrbedarfzuschlag und zwei beziehen Erziehungsgeld). Es ist also in erster Linie die durch besondere Lebensverhätnisse erzwungene Notwendigkeit, durhc Verzicht auszukommen, die den höheren Frauenanteil hervorruft.

Im Allgemeinen kann man sagen, daß bei Alleinstehenden die Sozialhilfe weniger reicht als bei Alleinerziehenden. Sie haben weniger Reserven in Form von Mehrbedarfszuschlägen, höherem Kleidergeld, Erziehungsgeld usw., mit denen Alleinerziehende Defizite ausgleichen können. Sie sind von daher auch verhältnismäßig häufiger auf illegale Nebeneinnahmen angewiesen. Von den 8 Alleinstehnden, die mit der Sozialhilfe auskommen, haben 3 Nebeneinnahmen d.h. 37,5 %. 
Insgesamt kamen 8,4 % der Alleinstehenden unserer Untersuchung bis zum Monatsende aus, dagegen 10,4 % der Alleinerziehenden. 
Von den Ehepaaren bzw. eheänlichen Gemeinschaften schaffte nur jeder siebzehnte dieses Kunststück (5,7 %).

Höheres Alter?

Die drei alleinstehenden Männer, die mit der Sozialhilfe bis zum Monatsende auskommen, sind im Durchschnitt 44 Jahre alt, die fünf alleinstehenden Frauen im Durchschnitt 50 Jahre, alle zusammen 48 Jahre im Durchschnitt. Das Durchschnittsalter aller Alleinstehenden in der Untersuchung beträgt dagegen nur 35 Jahre.
Höheres Alter scheint eine günstige Bedingung zu sein, um mit der Sozialhilfe auszukommen. Das findet aber in den Ergebnissen keine Bestätigung. Die SHE, die über 40 Jahre alt sind, kommen 19 Tage mit der SH aus. Die über 55-jährigen schaffen es 19,2 Tage. Aber die unter 40-jährigen schaffen es sagenhafte 19,7 Tage.

Trotzdem ist die Wahrscheinlichkeit, daß ältere Menschen bis zum Monatsende auskommen, erheblich größer. Von den unter 30-jährigen schaffte es nur jeder 20.te, bis zum Monatsende auszukommen (4,8 %). Von denen, die zwischen 31 und 40 Jahre alt sind ,jeder achte bis neunte (11,9 %). Aber von den über 40-jährigen jeder sechste (17.6%)

Man kann davon ausgehen, daß ältere Menschen eher als Jüngere Bedürfnisstrukturen haben, die vergangenen Zeiträumen angehören. Sie sind im Durchschnitt bescheidender. Wer nach dem Krieg großgeworden ist, kann sich tendenziell leichter einschränken als als junge Leute. Sozialhilfe "muß reichen", sagt eine 47-jährige alleinstehende Frau. (Befragte Nr. 62). Warum muß sie eigentlich reichen ?
Die jüngste Alleinstehende, die mit der Sozialhilfe auskommt, ist 33 Jahre alt. Sie erklärt::" Dardurch, daß ich mich total einschränke, muß ich keine Scculden machen." (Befragte Nr. 158). Jüngere Leute verschulden sich leichter als ältere, weil ihnen "totale Einschränkung" schwerer fällt als älteren. Sie sehen schwerer ein, daß es "reichen muß". Allerdings ist das nur einen Tendenz.

Sozialhilfe reicht nur mit extremen Verzicht
Allgemein kann man sagen, daß die subjektive Fähigkeit, Entbehrungen ertragen zu können sowie objekte Zwänge, sie ohne andere Auswege auf sich zu nehmen, zu müssen, die Triebkraft derer ist, die mit der Sozialhilfe bis zum Ende des Monats auskommen. Wobei natürlich der objektive Zwang die subjektive Fähigkeit zu Entbehrungen fördert.

Nur ein einziger Sozialhilfeempfänger schafft es, ohne illegale Nebeneinnahmen und fast ohne jede die offizielle Sozialhilfe übersteigende Ausgabe mit der Sozialhilfe bis zum Monatsende auszukommen. Er lebt völlig zurückgezogen ("Kontakt zur Außenwelt" fehlt ihm am meisten). Er raucht nicht, hat kein Telefon, hat keinerlei Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel, Sport und Kultur. Er leistet sich nur ein einziges Vergnügen, nämlich, 5 DM im Jahr ( ! ) für Kneipenbesuche auszugeben ( ein 38-jähriger arbeitsloser Behindeter- Nr. 38).

Ein anderes, ihm völlig ebenbürtiges Verzichtsgenie hat zwar geringfügige Abzüge in Höhe von 46,- DM im Monat, weil er ein Telefon besitzt und Kaffee trinkt, aber er gleicht sie durch Verzichtsleistungen an anderer Stelle wieder aus.
Seine Stromkosten gibt er mit 10,- DM monatlich plus 15,- DM für den Stromzähler an. Er benutzt keine öffentlichen Verkehrsmittel, besucht keine Kneipen, hat keine Schulden usw.."Da ich aber schon immer ein Finanzkünstler war, komme ich den ganzen langen Monat mit dem kärglichen Geld zurecht - gilt aber nur für mich und läßt keine Generalisierung zu." (Befragter Nr. 150) Er hat nicht ganz recht, denn außer ihm gibt es unfaßbarerweise vereinzelt ähnliche Finanzkünstler.

Die Analyse der Abzüge beweist, daß es nahezu unmöglich ist, sich im Rahmen der von der Sozialhilfe gesteckten Bedürfnisstruktur zu halten. Die Bedingungen, unter denen es Menschen schaffen, mit der Sozialhilfe auszukommen, sind völlig untypisch. Selbst die Entbehrungsspezialisten sind nicht in der Lage, völlig ohne illegale Nebeneinnahmen auszukommen. Sie kommen zwar mit der offiziellen Sozialhilfe aus. Aber jeder Vierte bessert sein kärgliches Dasein noch mit illegalen Nebeneinnahmen auf.
Möglicherweise spielt noch eine Rolle, daß in jedem vierten Haushalt, der mit der Sozialhilfe auskommt, Nicht-SozialhilfeempfängerInnen leben. Unter Umständen trägt das zu zusätzlichen Einnahmen bei, die in die Lebensführung einfließen, aber nicht angegeben werden. Ingesamt leben nur in jedem zwölften Haushalt Nicht-SozialhilfeempfängerInnen

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